Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Leadbell (B2B)
1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1.1 Anbieter Leadbell ist eine Marke der: Digital Immobilien GmbH Flughafenallee 28 28199 Bremen
Handelsregister: HRB 222866 – Registergericht: Amtsgericht Oldenburg Vertreten durch: Cristopher Kane Telefon: 0421 – 17 888 688 E-Mail: kontakt@leadbell.de (USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE458800926 1.2 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter (Leadbell/Digital Immobilien GmbH) und Kunden über die Bereitstellung von exklusiven Eigentümer-Anfragen (Leads) an Immobilienmakler. (2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. (3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. 1.3 B2B-Only (1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Immobilienmakler, Maklerunternehmen). (2) Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer zu handeln. 1.4 Begriffsbestimmungen (1) Lead: Datensatz/Kontaktdaten eines Eigentümers/Anfragenden, der über Online-Kanäle eine Kontaktaufnahme/Unterstützung im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf wünscht oder anfragt und dessen Daten zur Kontaktaufnahme an den Kunden übermittelt werden. (2) Exklusiv-Lead: Ein Lead, der innerhalb Leadbell ausschließlich an einen Kunden übermittelt wird (keine Mehrfachvergabe durch Leadbell). (3) Gebiet: Das vertraglich vereinbarte Liefergebiet des Kunden (z. B. Postleitzahl(en) und/oder Umkreis). (4) Leistungszeitraum: Der Zeitraum, für den eine Lead-Lieferung vereinbart ist (z. B. monatlich). (5) Reklamation: Fristgerechte Beanstandung eines Leads durch den Kunden nach Maßgabe dieser AGB. 2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung 2.1 Vertragsgegenstand (1) Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung des Anbieters, Leads zu generieren, vorzuqualifizieren und an den Kunden zu übermitteln. Es handelt sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB, nicht um einen Werkvertrag. (2) Der Anbieter schuldet keinen Vermittlungserfolg (z. B. Abschluss eines Maklerauftrags, Verkaufsabschluss, Provisionshöhe etc.). 2.2 Leistungsinhalt (Leadbell Exklusiv) (1) Der Anbieter generiert Leads über Marketing-/Online-Kanäle und führt eine Vorqualifizierung durch. (2) Ein Lead gilt als vertragsgemäß bereitgestellt, wenn mindestens folgende Kriterien erfüllt sind: (a) Lead liegt im vereinbarten Gebiet (ggf. nach den vertraglich vereinbarten Toleranzen), (b) Kontaktdaten (mind. Telefon oder E-Mail) sind übermittelt, (c) der Anfragende hat im Rahmen der Vorqualifizierung erklärt, dass eine Kontaktaufnahme durch einen Makler zulässig ist bzw. er der Weitergabe an den Kunden zustimmt, (d) der Lead wird dem Kunden als Exklusiv-Lead übermittelt (keine Mehrfachvergabe durch Leadbell). (3) Angaben des Anfragenden beruhen regelmäßig auf dessen Selbstauskünften. Der Anbieter kann trotz Vorqualifizierung naturgemäß nicht garantieren, dass der Anfragende später unverändert dieselbe Absicht verfolgt oder erreichbar bleibt. 2.3 Exklusivität – Reichweite der Zusage (1) Exklusivität bedeutet: Leadbell übermittelt denselben Lead nicht an mehrere Makler innerhalb Leadbell. (2) Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Anfragender zusätzlich bei anderen Portalen/Anbietern Anfragen gestellt hat oder parallel privat aktiv ist. Eine solche Doppelanfrage liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. 2.4 Einsatz von Erfüllungsgehilfen Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer zu erbringen. 3. Vertragsschluss, Vertragstext, Kommunikation 3.1 Vertragsschluss (1) Anfragen über Website/Telefon/Calendly stellen noch kein Angebot des Anbieters dar. (2) Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche oder in Textform bestätigte Annahme (z. B. PandaDoc/Bestätigung), oder (b) Beginn der Leistungserbringung (z. B. Übermittlung des ersten Leads) nach vorheriger Vereinbarung. 3.2 Vertragstext / Vertragssprache (1) Vertragssprache ist Deutsch. (2) Der Kunde kann diese AGB speichern/ausdrucken. 3.3 Elektronische Kommunikation (1) Lead-Übermittlung und Rechnungen können elektronisch (z. B. per E-Mail/CRM) erfolgen. (2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zustellungen (Spamfilter/Postfach) möglich sind. Zustellung an die zuletzt vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten gilt als erfolgt. 4. Lieferung, Leistungszeit, Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Lieferform Leads werden elektronisch übermittelt (z. B. per E-Mail, CRM-Eintrag, Export/Übergabeformat nach Vereinbarung). 4.2 Lieferzeit / Anlaufzeit (1) Je nach Region und Kampagnenstatus kann eine Anlaufzeit erforderlich sein. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. (2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Sperrungen von Werbekonten durch Plattformen, höhere Gewalt, technische Störungen) können die Lieferung verzögern. 4.3 Pflichten des Kunden (Kernpflichten) (1) Der Kunde verpflichtet sich, Leads unverzüglich, spätestens innerhalb von 2–3 Werktagen, zu kontaktieren, da die Aktualität/Abschlussbereitschaft zeitkritisch ist. (2) Unterlässt der Kunde die zeitnahe Kontaktaufnahme, entfallen Ansprüche aus Garantie/Ersatzlieferung, soweit die fehlende Kontaktaufnahme ursächlich für die Nichtverwertbarkeit ist. (3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter notwendige Informationen (Gebiet, Zustell-E-Mail, Ansprechpartner, etc.) vollständig und richtig mitzuteilen und Änderungen unverzüglich zu melden. 5. Preise, Zahlung, Verzug 5.1 Preise (1) Es gelten die im individuellen Angebot/Vertrag vereinbarten Preise (z. B. Testphase pro Lead; Paketpreise pro Monat). (2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 5.2 Zahlungsmodalitäten (1) Testphase / Einzel-Leads: Zahlung grundsätzlich vorab (Vorkasse/Überweisung), sofern nicht anders vereinbart. Leistungsbeginn erst nach Zahlungseingang. (2) Monatspakete: Zahlung per Rechnung oder – sofern vereinbart – per SEPA-Lastschrift. (3) Bei Paket-Upgrades kann ein neuer Zahlungsauftrag/SEPA-Auftrag erforderlich sein. 5.3 Zahlungsverzug / Leistungssperre (1) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. (2) Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. 5.4 Aufrechnung / Zurückbehaltung Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. 6. Reklamation, Ersatzlieferung, Qualitätsnachweis (Call-Recording) 6.1 Grundsatz: Kein Refund – Ersatzlieferung (1) Reklamationen führen – sofern berechtigt – ausschließlich zu einer kostenfreien Ersatzlieferung, nicht zu Rückzahlung, Minderung oder Verrechnung, soweit gesetzlich zulässig. (2) Rechnungen sind auch bei laufender Reklamationsprüfung fristgerecht zu zahlen. 6.2 Anerkannte Reklamationsgründe (Exklusiv-Leads) Eine Reklamation ist nur anerkannt, wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt: (a) Dublettenfall: identischer Lead wurde dem Kunden doppelt geliefert, (b) Lead liegt außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebiets, sofern keine vereinbarte Toleranz greift, (c) Kontaktdaten sind offensichtlich technisch unbrauchbar (z. B. Telefonnummer existiert nachweislich bei keinem Anbieter), (d) es liegt keine Zustimmung zur Kontaktweitergabe vor (falls dies entgegen der vereinbarten Kriterien nachweislich der Fall ist). Nicht anerkannte Reklamationsgründe sind insbesondere: - fehlende Erreichbarkeit, keine Rückrufe, “kein Interesse mehr”, späterer Meinungswechsel, - der Kunde hat zu spät kontaktiert, - der Anfragende entscheidet sich für einen anderen Makler aus freien Stücken, - der Kunde ist mit seiner eigenen Abschlussquote unzufrieden. 6.3 Reklamationsfrist / Verfahren (1) Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lead-Übermittlung in Textform (E-Mail) anzuzeigen. (2) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. (3) Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, gilt der Lead als genehmigt. 6.4 Quali-Nachweis per Call-Recording (1) Sofern im Rahmen der Vorqualifizierung ein Gespräch geführt wurde, kann der Anbieter zum Nachweis der Lead-Qualifizierung ein Call-Recording vorhalten. (2) Das Call-Recording wird nicht proaktiv mitgesendet und nicht als Datei (z. B. MP3) herausgegeben. (3) Im Reklamationsfall kann der Nachweis ausschließlich dadurch erfolgen, dass der Anbieter dem Kunden das Recording in einem gemeinsamen (Video-)Call vorspielt. (4) Der Kunde erkennt an, dass damit eine Beweisführung möglich ist, ohne dass das Recording an Dritte weitergegeben wird. 6.5 Testphase-Sonderregel (Kulanz/Ersatz bei Nicht-Erreichbarkeit) Sofern im Vertrag als Testphase vereinbart, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen bei nachgewiesener, mehrfacher Kontaktaufnahme des Kunden ohne Erfolg innerhalb eines angemessenen Zeitraums (z. B. 7–10 Tage) eine Ersatzlieferung erbringen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugesagt ist. 6.6 Performance-Absicherung / Nachlieferung (90 Tage) Soweit vertraglich eine Performance-Absicherung vereinbart ist, gilt: (1) Die Absicherung bezieht sich ausschließlich auf die Lieferung vertragsgemäßer Leads nach den vereinbarten Kriterien, nicht auf Abschlussquoten/Umsatz. (2) Wird innerhalb von 90 Tagen nach Leistungsbeginn die vereinbarte Lieferung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht erbracht, erfolgt eine Nachlieferung/Leistungsnachholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. (3) Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (insb. rechtzeitige Kontaktaufnahme) verletzt. 7. Vertraulichkeit, Datenhoheit, Verbot der Weitergabe 7.1 Vertraulichkeit Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen (insb. Lead-Daten) sind vertraulich zu behandeln. 7.2 Nutzung nur für eigene Zwecke (1) Der Kunde darf Leads ausschließlich zur eigenen Maklertätigkeit nutzen. (2) Weitergabe, Verkauf oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. 7.3 Vertragsstrafe (optional) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen § 7.2 (Weitergabe/Verkauf) kann der Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe verlangen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt. 8. Datenschutz und rechtliche Verantwortlichkeiten 8.1 Rollen (1) Mit Übermittlung eines Leads erhält der Kunde personenbezogene Daten. Der Kunde verarbeitet diese regelmäßig als eigener Verantwortlicher (Controller) im Sinne der DSGVO. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die betroffenen Personen gemäß Art. 13/14 DSGVO zu informieren und die Daten nur im zulässigen Rahmen zu verwenden. 8.2 Rechtmäßige Nutzung Der Kunde sichert zu, Leads ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu nutzen. 8.3 Technische und organisatorische Maßnahmen Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zum Schutz der Daten zu treffen. 9. Haftung 9.1 Grundsatz (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9.2 Keine Haftung für Lead-Inhalte / Verhalten der Anfragenden Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit/Vollständigkeit von Selbstauskünften des Anfragenden und nicht für dessen späteres Verhalten (z. B. Nichterreichbarkeit, Meinungsänderung). 9.3 Erfüllungsgehilfen Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen. 10. Laufzeit, Kündigung, Änderungen 10.1 Laufzeit (1) Testphase/Einzelleads: Laufzeit endet mit Erfüllung der vereinbarten Lead-Zahl bzw. Ablauf der vereinbarten Testphase. (2) Monatspakete: Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag/Angebot. 10.2 Kündigung aus wichtigem Grund Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 10.3 Änderungen der AGB Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder gesetzlich zulässig in den Vertrag einbezogen werden. 11. Widerruf / Rücktritt Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden (§ 14 BGB), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Rechtswahl Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 12.2 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters (Bremen). 12.3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform (Info) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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